Wechseln ist einfacher, als Sie denken.

Wir kümmern uns um alles – auch die Kündigung beim bisherigen Berater. Sie unterschreiben eine Vollmacht, den Rest übernehmen wir.

Wechsel besprechen →
01 · SO LÄUFT DER WECHSEL

Vier Schritte. Ein Aufwand von Ihnen: eine Unterschrift.

0130 MIN
KennenlernenIm kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Situation, offene Fristen und was Sie von uns erwarten.
02SIE · 2 MIN
VollmachtSie unterschreiben eine Vollmacht – digital oder auf Papier. Das ist Ihr einziger Schritt.
03WIR
ÜbergabeWir kündigen fristgerecht beim bisherigen Berater, fordern Unterlagen an und übernehmen die DATEV-Bestände.
04WIR
StartSie erhalten Ihren festen Ansprechpartner, den Zugang zum Datenraum und Ihren persönlichen Fristenplan.
Jederzeit möglichAuch unterjährig – wir prüfen Kündigungsfristen und offene Fristen beim Finanzamt.
Keine Daten gehen verlorenBuchhaltung und Vorjahre übernehmen wir über die DATEV-Bestandsübertragung.
Diskret und kollegialDie Übergabe zwischen Steuerberatern ist berufsrechtlich geregelt – ohne unangenehme Gespräche für Sie.
02 · UNTERLAGEN-CHECKLISTE

Gut vorbereitet ins Erstgespräch.

Wählen Sie Ihren Anlass, haken Sie ab, was schon bereitliegt – und nehmen Sie die Liste als PDF mit.

Gründung
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03 · SO ENTSTEHT UNSER HONORAR

Transparent – bevor die erste Rechnung kommt.

Steuerberater rechnen nicht nach Gefühl ab: Grundlage ist die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Welches Modell für Sie gilt, besprechen wir vorab – und Sie erhalten ein schriftliches Angebot.

§ 13 StBVVZeitvergütungAbrechnung nach tatsächlichem Aufwand innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens je angefangene halbe Stunde.
TYPISCH FÜREinzelne Beratungen, Gutachten, Sonderfragen
§ 14 StBVVPauschaleEin fester Monatsbetrag für wiederkehrende Leistungen – schriftlich vereinbart, planbar und ohne Überraschungen.
TYPISCH FÜRLaufende Buchführung, Lohnabrechnung
GEGENSTANDSWERTWertgebührDie Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, z. B. Umsatz oder Einkünfte, und der gesetzlichen Gebührentabelle.
TYPISCH FÜRJahresabschluss, Steuererklärungen
BEISPIELE AUS DER PRAXIS
GründungsberatungZEITVERGÜTUNG
Laufende BuchhaltungMONATSPAUSCHALE
Jahresabschluss bzw. EÜRWERTGEBÜHR
EinkommensteuererklärungWERTGEBÜHR
Typisch: kleine Monatspauschale ab dem ersten Monat, Gründungsberatung einmalig nach Aufwand.
UNSER VERSPRECHEN
✓Schriftliches Angebot, bevor wir starten
✓Pauschalen fest für mindestens 12 Monate
✓Zusatzaufwand nur nach vorheriger Absprache
✓Betrieblich veranlasste Beratungskosten sind als Betriebsausgaben absetzbar
FAQ · BERATERWECHSEL

Häufige Fragen zum Wechsel.

Muss ich meinem bisherigen Berater selbst kündigen?

Nein, das können wir mit Ihrer Vollmacht übernehmen. Auf Wunsch formulieren wir das Kündigungsschreiben, und Sie unterschreiben nur.

Ist ein Wechsel auch unterjährig möglich?

Ja. Wir prüfen Kündigungsfristen und laufende Fristen beim Finanzamt, damit beim Übergang nichts verloren geht.

Was passiert mit meinen Daten aus den Vorjahren?

Buchhaltung und Vorjahre übernehmen wir in der Regel über die DATEV-Bestandsübertragung direkt vom bisherigen Berater.