Wechseln ist einfacher, als Sie denken.
Wir kümmern uns um alles – auch die Kündigung beim bisherigen Berater. Sie unterschreiben eine Vollmacht, den Rest übernehmen wir.
Wechsel besprechen →Vier Schritte. Ein Aufwand von Ihnen: eine Unterschrift.
Gut vorbereitet ins Erstgespräch.
Wählen Sie Ihren Anlass, haken Sie ab, was schon bereitliegt – und nehmen Sie die Liste als PDF mit.
Transparent – bevor die erste Rechnung kommt.
Steuerberater rechnen nicht nach Gefühl ab: Grundlage ist die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Welches Modell für Sie gilt, besprechen wir vorab – und Sie erhalten ein schriftliches Angebot.
Häufige Fragen zum Wechsel.
Muss ich meinem bisherigen Berater selbst kündigen?+
Nein, das können wir mit Ihrer Vollmacht übernehmen. Auf Wunsch formulieren wir das Kündigungsschreiben, und Sie unterschreiben nur.
Ist ein Wechsel auch unterjährig möglich?+
Ja. Wir prüfen Kündigungsfristen und laufende Fristen beim Finanzamt, damit beim Übergang nichts verloren geht.
Was passiert mit meinen Daten aus den Vorjahren?+
Buchhaltung und Vorjahre übernehmen wir in der Regel über die DATEV-Bestandsübertragung direkt vom bisherigen Berater.