Praxisübernahme: die wichtigsten steuerlichen Punkte

Florian LichtFlorian LichtDipl.-Kfm. Steuerberater · Partner
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Entscheidend ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert und Inventar. Der Praxiswert einer Einzelpraxis wird meist über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben, das Inventar nach seiner Nutzungsdauer. Eine saubere Aufteilung im Kaufvertrag spart Steuern ab dem ersten Jahr.

Praxiswert Einzelpraxis
AfA meist 3–5 Jahre
Praxiswert BAG
AfA meist 6–10 Jahre
Finanzierung
Zinsen als Betriebsausgabe

Kaufpreisaufteilung

Der Kaufvertrag sollte Praxiswert, medizinische Geräte und Einrichtung getrennt ausweisen. Das bestimmt, wie schnell sich die Investition steuerlich auswirkt.

Liquidität im ersten Jahr

Abschreibung und Zinsen senken den Gewinn – Vorauszahlungen für Einkommensteuer sollten deshalb früh angepasst werden.

Personal und Verträge

Bei Übernahme gehen Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB über. Lohnbuchhaltung und Verträge sollten zum Stichtag geprüft sein.

Häufige Fragen

Wann sollte ich den Steuerberater einbinden?Vor Unterschrift des Kaufvertrags – idealerweise schon bei der Bewertung der Praxis.
Gibt es eine Checkliste?Ja, unsere Checkliste „Praxisübernahme“ können Sie auf der Seite Wechsel & Honorar als PDF laden.

HINWEIS: DIESER BEITRAG ERSETZT KEINE INDIVIDUELLE STEUERBERATUNG. RECHTSSTAND 01.10.2026.