Praxisübernahme: die wichtigsten steuerlichen Punkte
Entscheidend ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert und Inventar. Der Praxiswert einer Einzelpraxis wird meist über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben, das Inventar nach seiner Nutzungsdauer. Eine saubere Aufteilung im Kaufvertrag spart Steuern ab dem ersten Jahr.
- Praxiswert Einzelpraxis
- AfA meist 3–5 Jahre
- Praxiswert BAG
- AfA meist 6–10 Jahre
- Finanzierung
- Zinsen als Betriebsausgabe
Kaufpreisaufteilung
Der Kaufvertrag sollte Praxiswert, medizinische Geräte und Einrichtung getrennt ausweisen. Das bestimmt, wie schnell sich die Investition steuerlich auswirkt.
Liquidität im ersten Jahr
Abschreibung und Zinsen senken den Gewinn – Vorauszahlungen für Einkommensteuer sollten deshalb früh angepasst werden.
Personal und Verträge
Bei Übernahme gehen Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB über. Lohnbuchhaltung und Verträge sollten zum Stichtag geprüft sein.
Häufige Fragen
HINWEIS: DIESER BEITRAG ERSETZT KEINE INDIVIDUELLE STEUERBERATUNG. RECHTSSTAND 01.10.2026.
