Steuerberater wechseln: Ablauf und Kündigung
VERÖFFENTLICHT
ZULETZT GEPRÜFT
LESEZEIT2 MIN
KURZ BEANTWORTET
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Häufig kann der Vertrag nach § 627 BGB ohne Frist gekündigt werden; maßgeblich ist der bestehende Vertrag. Die Daten übergibt der bisherige Berater meist direkt per DATEV an die neue Kanzlei.
- Kündigung
- Schriftlich, Frist laut Vertrag
- Datenübergabe
- DATEV-Bestandsübertragung
- Dauer
- Meist 2–4 Wochen
Der beste Zeitpunkt
Zum Jahreswechsel oder nach Abschluss eines Jahresabschlusses ist der Übergang am saubersten. Möglich ist der Wechsel aber auch unterjährig.
Was Sie tun müssen
Kündigen und uns eine Vollmacht erteilen. Die Anforderung der Unterlagen und die Abstimmung mit dem bisherigen Berater übernehmen wir.
Offene Fristen
Laufende Fristen und Voranmeldungen prüfen wir in der ersten Woche, damit beim Übergang nichts verloren geht.
Häufige Fragen
Muss ich meinem alten Berater einen Grund nennen?Nein. Ein kurzes, sachliches Kündigungsschreiben genügt.
Was passiert mit meinen Unterlagen?Ihre Originalbelege und Arbeitsergebnisse, die Ihnen zustehen, werden an Sie oder uns herausgegeben.
HINWEIS: DIESER BEITRAG ERSETZT KEINE INDIVIDUELLE STEUERBERATUNG. RECHTSSTAND 01.10.2026.
