Abgabefristen für die Steuererklärung 2025
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ZULETZT GEPRÜFT
LESEZEIT2 MIN
KURZ BEANTWORTET
Ohne Steuerberater war die Steuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 fällig. Mit Steuerberater läuft die Frist bis zum 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.
- Ohne Berater
- 31.07.2026 (abgelaufen)
- Mit Berater
- 01.03.2027
- Bei Verspätung
- Verspätungszuschlag, mind. 25 € je Monat
Frist verpasst – was jetzt?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Frist am 31. Juli verpasst hat, kann noch jetzt einen Steuerberater beauftragen. Ab Mandatsübernahme gilt in der Regel die verlängerte Frist.
Wer abgeben muss
Pflicht besteht u. a. für Selbständige, Gewerbetreibende, bei Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor sowie bei Lohnersatzleistungen über 410 €.
Vorabanforderung
Das Finanzamt kann Erklärungen auch vor Fristende anfordern – etwa bei hohen Nachzahlungen im Vorjahr. Dann gilt die Frist im Schreiben.
Häufige Fragen
Gilt die verlängerte Frist automatisch?Ja, sobald ein Steuerberater die Erklärung anfertigt – sofern das Finanzamt sie nicht vorab anfordert.
Wo sehe ich alle Steuertermine?In unserem Steuerkalender auf der Startseite – auch als Download für Ihren Kalender.
HINWEIS: DIESER BEITRAG ERSETZT KEINE INDIVIDUELLE STEUERBERATUNG. RECHTSSTAND 01.10.2026.
