Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen und Pflichten

Thomas HennThomas HennDipl.-Kfm. Steuerberater · Gründer
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KURZ BEANTWORTET

Kleinunternehmer ist, wessen Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Wird die 100.000-€-Grenze überschritten, entfällt die Regelung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Vorjahr
max. 25.000 € Nettoumsatz
Laufendes Jahr
max. 100.000 € Nettoumsatz
Rechtsgrundlage
§ 19 UStG (Fassung ab 2025)
Rechnung
Hinweis auf Steuerbefreiung Pflicht

Was sich 2025 geändert hat

Die Grenzen sind seit 2025 Nettowerte, und Kleinunternehmerumsätze sind jetzt steuerfrei. Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort – nicht erst im Folgejahr.

Für wen es sich lohnt

Vor allem, wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind. Arbeiten Sie für Unternehmen, kann der Verzicht sinnvoll sein, um Vorsteuer aus Investitionen zurückzuholen.

Bindung bei Verzicht

Wer auf die Regelung verzichtet, ist fünf Kalenderjahre daran gebunden. Diese Entscheidung sollte vor der ersten Rechnung fallen.

Häufige Fragen

Muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben?Ja, Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer fallen unabhängig von der Kleinunternehmerregelung an.
Gilt die Grenze bei Gründung im laufenden Jahr?Im Gründungsjahr darf der Umsatz 25.000 € nicht übersteigen.

HINWEIS: DIESER BEITRAG ERSETZT KEINE INDIVIDUELLE STEUERBERATUNG. RECHTSSTAND 01.10.2026.