Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen und Pflichten
Kleinunternehmer ist, wessen Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Wird die 100.000-€-Grenze überschritten, entfällt die Regelung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
- Vorjahr
- max. 25.000 € Nettoumsatz
- Laufendes Jahr
- max. 100.000 € Nettoumsatz
- Rechtsgrundlage
- § 19 UStG (Fassung ab 2025)
- Rechnung
- Hinweis auf Steuerbefreiung Pflicht
Was sich 2025 geändert hat
Die Grenzen sind seit 2025 Nettowerte, und Kleinunternehmerumsätze sind jetzt steuerfrei. Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort – nicht erst im Folgejahr.
Für wen es sich lohnt
Vor allem, wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind. Arbeiten Sie für Unternehmen, kann der Verzicht sinnvoll sein, um Vorsteuer aus Investitionen zurückzuholen.
Bindung bei Verzicht
Wer auf die Regelung verzichtet, ist fünf Kalenderjahre daran gebunden. Diese Entscheidung sollte vor der ersten Rechnung fallen.
Häufige Fragen
HINWEIS: DIESER BEITRAG ERSETZT KEINE INDIVIDUELLE STEUERBERATUNG. RECHTSSTAND 01.10.2026.
